Auch wenn die Entscheidung einen Ratenkredit aufzunehmen, noch so sorgfältig überlegt und durchdacht wurde, können Situationen auftreten, in denen die Rückzahlungen schwer fallen oder unmöglich werden, z.B. wenn man seinen Job verliert und mit dem dürftigen Harz4 Regelsatz auskommen muss. In diesem Fall ist nach Ablauf einer gewissen Zeit und unter bestimmten Umständen die Bank berechtigt, den Kredit zu kündigen.
Ist der Kreditnehmer mit mindestens zwei Raten, die unmittelbar aufeinander folgen in Verzug, kann der Vertrag gekündigt werden. Dabei müssen Ratenrückstände mit einem Betrag von mindestens 10 % bzw. 5 % berechnet auf die Laufzeit des Kredites und den Nennbetrag umfassen. In diesem Fall muss die Bank mit einer dritten Mahnung den Kunden darüber informieren, dass die ausstehende Summe innerhalb einer gewissen Frist gezahlt werden kann. Ein Verweis auf entsprechende Folgen wie eine Kreditvertragskündigung kann durchaus enthalten sein.
Bevor diese Situation eintritt, ist es ratsam mit dem finanzierenden Institut das Gespräch zu suchen und seine Lage zu schildern und zu hoffen, dass man zusammen mit der Bank einen Kompromiss bzw eine Lösung die für beide Seiten gut ist findet. Meist kann durch eine Herabsetzung der Kreditrate oder eine kurzfristige Stundung der Raten das Schlimmste verhindert werden. In diesem Fall ist aber zu beachten, dass Banken oft für diese Art von Änderungswünschen Gebühren einheben. Diese können bis zu 50 Euro betragen, meistens liegen sie aber darunter. Es gibt allerdings Geldinstitute wie die EasyCredit, die hier sehr kundenfreundlich arbeitet und kostenlose Änderungen durchführt. Dies ist nicht selbstverständlich und zeigt wie Firmen teilweise im positiven um ihre Kunden kämpfen.






